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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
2. Leistungen des Veranstalters
3. Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
7. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
8. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
9. Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
11. Lehrmaterial
12. Haftung
13. Anwendbares Recht
14. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des David Gilmore, handelnd unter "Die Kraft des Lachens" (nachfolgend "Veranstalter"), gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Kursen / Seminaren (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Leistungen des Veranstalters
2.1 Der Veranstalter bietet sowohl Online-, als auch Präsenzveranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website des Veranstalters.
2.2 Bei Online-Veranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Veranstalter dem Kunden vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Kunden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Kunden auf der Website des Veranstalters mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.
2.3 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Kunden und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung. Im Falle der offiziellen Ausrufung einer Epidemie können Präsenzveranstaltungen als Online-Veranstaltungen abgehalten oder – sofern möglich und dem Kunden zumutbar – verschoben werden.
2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.5 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3) Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
3.2 Der Kunde kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail, per Fax, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Veranstalter abgeben.
3.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.
3.5 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular des Veranstalters kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
3.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.7 Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
4) Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt.
5.3 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden auf der Website des Veranstalters mitgeteilt.
5.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
5.5 Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.
6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens sieben Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Kunden seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben Tage vor Kursbeginn zugehen lassen.
7.3 Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7.4 Macht der Kunde nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird der Veranstalter dem Kunden ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.
8) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung; Rücktrittsrecht des Veranstalters bei höherer Gewalt
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
8.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
8.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
8.5 Der Veranstalter kann zudem vom Vertrag bei einer vom Veranstalter nicht zu vertretenden, objektiven Unmöglichkeit im Sinne des § 275 BGB zurücktreten. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, Veranstaltungen zu kündigen, wenn die Durchführung des Vertrages und insbesondere die Teilnahme des Kunden aus objektiven, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere Elementarschäden, behördliche Auflagen oder Sperrungen, Naturereignisse, Krankheiten, Epidemien, Pandemien oder aus sonstigen Gründen höherer Gewalt vereitelt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Veranstalter ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Umstände, welche die Kündigung begründen, zu informieren und die Kündigung zu erklären. Etwa vom Kunden geleistete Zahlungen werden unverzüglich an diesen zurückerstattet.
9) Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Veranstalter dem Kunden das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung des Veranstalters nach folgender Maßgabe zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
9.1 Grundsätzlich kann der Kunde seine Anmeldung bis zu 28 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung des Kunden gegen vollständige Erstattung des bereits gezahlten Teilnahmeentgelts stornieren. Abweichend hiervon beträgt die vorgenannte Frist bei Veranstaltungen in Form von Jahresgruppen acht (8) Wochen vor Beginn der jeweils gebuchten Veranstaltung. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Storniert der Kunde seine Anmeldung fristgerecht, so wird der Veranstalter in Absprache mit dem Kunden ein vom Kunden ggf. bereits gezahltes Teilnahmeentgelt
- entweder innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang dessen Erklärung vollständig zurückerstatten
- oder einbehalten und als Gutschrift für einen weiteren Kurs des Veranstalters führen.
Für die Rückerstattung kann der Veranstalter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde für seine Zahlung an den Veranstalter verwendet hat.
9.2 Außer bei Veranstaltungen in Form von Jahresgruppen kann der Kunde seine Anmeldung bis zu sieben (7) Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung des Kunden gegen eine hälftige Erstattung des bereits gezahlten Teilnahmeentgelts stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Storniert der Kunde seine Anmeldung fristgerecht, so wird der Veranstalter dem Kunden die Hälfte einedes vom Kunden ggf. bereits gezahltenn Teilnahmeentgelts innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang seinerdessen Erklärung zurückerstatten. Für die Rückerstattung kann der Veranstalter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde für seine Zahlung an den Veranstalter verwendet hat.
9.3 Bei Veranstaltungen in Form von Jahresgruppen kann der Kunde ab acht (8) Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung seine Anmeldung nicht mehr stornieren. In diesem Fall steht dem Kunden allerdings eine Gutschrift in Höhe des Teilnahmeentgelts zu, die er für andere Veranstaltungen des Veranstalters einsetzen kann. Alternativ kann der Kunde gegenüber dem Veranstalter auch eine Ersatzperson für die gebuchte Veranstaltung benennen, die mit Zustimmung des Kunden an dessen Stelle an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen darf. Die Teilnahme der Ersatzperson erfordert dessen Zustimmung zu diesen AGB, durch welche die Ersatzperson zum Kunden i.S.d. AGB wird.
9.4 Das persönliche Ausfallrisiko trägt jeder Kunde selbst. Wenn der Kunde sich gegen das Ausfallrisiko absichern möchte (z.B. bei Krankheit), kann er hierfür eine Seminarversicherung abschließen.
9.5 Bei Veranstaltungen in Form von Jahresgruppen gilt folgende Besonderheit: Falls ein Teilnehmer wegen einer eigenen Corona-/Covid-19-Erkrankung nicht an einem Abschnitt einer in Jahresgruppen durchgeführten Veranstaltung teilnehmen kann, bietet der Veranstalter aus Kulanz diesem Kunden eine Teilnahme an einer anderen, vom Veranstalter selbst organisierten Veranstaltung des Veranstalters im Wert des Ausfalls an. Kann der Kunde an einer eine Präsenzveranstaltung ersetzenden Online-Veranstaltung aus technischen Gründen nicht teilnehmen, wird der Veranstalter dem Kunden ebenfalls ein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten.
9.5 Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
10) Vertragslaufzeit, Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
10.1 Das Recht des Veranstalters und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Eine vorherige Abmahnung des Kunden vor einer fristlosen Kündigung des Vertrags durch den Veranstalter ist jedenfalls dann entbehrlich, wenn eine Pflichtverletzung des Kunden so schwerwiegend ist, dass, insbesondere im Interesse der anderen Teilnehmer der Veranstaltung und deren Sicherheit (insoweit insbesondere auch bei der Begehung von Straftaten), die sofortige Kündigung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden gerechtfertigt ist.
10.2 Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn
(a) der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter die Veranstaltung in einem solchen Maße nachhaltig stört, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Veranstalters beruht.
(b) der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter fortgesetzt gegen die Hausordnung von Unterkunfts- und oder Tagungseinrichtungen verstößt oder andere Kunden nachhaltig stört oder die Sicherheit dieser Einrichtungen oder anderer Kunden gefährdet.
(c) der Kunde das Inventar von Unterkunftsbetrieben und Tagungseinrichtungen einschließlich des Außengeländes und dortiger Bepflanzungen oder Einrichtungen vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt oder unsachgemäß gebraucht.
(d) gesundheitliche oder psychische Gründe in der Person des Kunden eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung objektiv unzumutbar machen, insbesondere zu einer erheblichen Erschwerung oder Gefährdung des Zwecks der Veranstaltung und/oder des Kunden selbst und/oder anderer Teilnehmer der Veranstaltung führen können,
(e) das Verhalten, Befinden oder die aktuelle Verfassung des Kunden objektiv geeignet sind, den Zweck der Veranstaltung, insbesondere angestrebte gruppendynamische Prozesse, zu erschweren oder zu gefährden oder die übrigen Teilnehmer der Veranstaltung in unzumutbarer Weise zu beeinträchtigen,
(f) die unter (e) und (f) beschriebenen Sachverhalte geeignet sind, die Personen, die mit der Leitung, Unterrichtung, Schulung oder vergleichbaren Funktionen betraut sind, objektiv in der Ausführung ihrer Tätigkeit nachhaltig und in unzumutbarer Weise zu beeinträchtigen.
10.3 Der Veranstalter kann vom Vertrag vor Leistungsbeginn zurücktreten bzw. den Vertrag nach Leistungsbeginn kündigen, wenn vom Kunden zu seiner eigenen Person zum Anlass und Zweck der Buchung oder zu sonstigen vertragswesentlichen Umständen falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden, wenn der Veranstalter bei Kenntnis der wahren Umstände aus sachlichen Gründen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt gewesen wäre, die Buchung abzulehnen.
10.4 Kündigt der Veranstalter den Vertrag in den vorgenannten Fällen, so behält der Veranstalter den Anspruch auf das mit dem Kunden vereinbarte Teilnahmeentgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Im Übrigen gelten die Regelungen zum kundenseitigen Rücktritt entsprechend.
10.5 Jede Kündigung bedarf der Textform.
11) Lehrmaterial
11.1 Der Veranstalter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
11.2 Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Veranstalters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
11.3 Bei Online-Veranstaltungen wird dem Kunden kursbegleitendes Lehrmaterial (z. B. Lehrunterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Lehrmaterials in körperlicher Form.
12) Allgemeine Informationen zum Verhalten bei einer Veranstaltung
12.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung gründet auf Freiwilligkeit und die Bereitschaft, Verantwortung für den Umgang mit sich und anderen zu übernehmen. Dies beinhaltet insbesondere eine soziale Fürsorgepflicht, was den Umgang mit Krankheiten betrifft, die für die Gruppe der Teilnehmer ansteckend wirken könnten. Stellt ein Teilnehmer eine solche Krankheit vor Anreise zur Veranstaltung bei sich fest, verzichtet er daher auf die Teilnahme an der Veranstaltung. Falls dies während einer Veranstaltung geschieht, entfernt er sich aus der Gruppe der Teilnehmer für die Dauer des Zustandes und reist ggf. sofort ab.
12.2 Falls es sich bei der Krankheit des Kunden um eine Corona-/Covid-19-Erkrankung oder eine andere infektiösen Krankheit handelt, die meldepflichtig ist, sind sämtliche staatlichen Vorgaben einzuhalten. Der Kunde trägt in solchen Fällen sämtliche durch seine Erkrankung verursachten Kosten selbst. Der Abschluss einer Seminarversicherung wird daher empfohlen.
12.3 Die Veranstaltungen des Veranstalters sollen den Menschen bewegen und fördern. Sie sind jedoch weder eine Psychotherapie noch medizinische Behandlungen noch ein Ersatz dafür. Wer sich in entsprechender Behandlung befindet, sollte sich vor einer Teilnahme an einer Veranstaltung professionell beraten lassen und den Veranstalter darüber informieren, um eventuelle Gefährdungen für sich und andere ausschließen zu können.
12.4 Sämtliche Veranstaltungen des Veranstalters basieren auf unbedingter Gewaltfreiheit.
13) Haftung
Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
13.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
12.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
14) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15) Alternative Streitbeilegung
15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.